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KI-Kompetenz & Transparenz

Wir setzen KI-Werkzeuge in unserer täglichen Arbeit ein — für Recherche, Entwurfstexte, Bildmaterial und technische Analysen. Diese Seite beschreibt offen, wo das geschieht, wie wir damit umgehen und welche Maßnahmen wir ergreifen, um die KI-Kompetenz unseres Teams sicherzustellen.

Grundlage ist Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), der seit dem 2. Februar 2025 gilt und von Anbietern wie Betreibern verlangt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.

Unsere Rolle nach der KI-Verordnung

Wir sind Betreiber (deployer) von KI-Systemen Dritter. Wir entwickeln keine KI-Modelle und bringen keine generativen KI-Systeme in Verkehr.

Das bedeutet konkret: Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 liegt bei den Anbietern der eingesetzten Modelle, nicht bei uns. Unsere Pflichten sind die KI-Kompetenz nach Artikel 4 sowie — dort wo sie greift — die Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4.

Wo wir KI einsetzen

  • Blogbeiträge: KI-gestützte Recherche und Entwürfe. Jeder Beitrag wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und verantwortet.
  • Bildmaterial: Beitrags- und Inhaltsbilder werden teilweise mit generativen Bildmodellen erstellt. Es handelt sich dabei um illustrative Grafiken.
  • Video: gelegentlich KI-generierte Videosequenzen in flachem, illustrativem Linienstil. Keine fotorealistischen Aufnahmen.
  • Sprachaufnahmen: Erklärvideos zu unseren eigenen Anwendungen verwenden eine KI-Stimme, die auf der eigenen Stimme des Gründers basiert. Wo solche Audioinhalte veröffentlicht werden, weisen wir darauf hin.
  • SEO- und Sichtbarkeitsanalysen: Auswertung von Ranking- und Sichtbarkeitsdaten sowie Zusammenfassungen in Kundenreports.
  • Softwareentwicklung: KI-gestützte Programmierwerkzeuge, deren Ergebnisse vor der Übernahme geprüft werden.

Was wir ausdrücklich nicht tun

  • Keine fotorealistischen KI-Bilder oder -Videos, die reale Personen, unser Team, unsere Räumlichkeiten oder tatsächliche Ereignisse darstellen.
  • Keine synthetischen Darstellungen anderer Personen. Die einzige von uns eingesetzte KI-Stimme ist die des Gründers, auf Grundlage seiner eigenen Stimmaufnahmen.
  • Keine unbeaufsichtigte Veröffentlichung. Kein Inhalt geht ohne menschliche Prüfung online.
  • Keine Verarbeitung personenbezogener Kundendaten in KI-Systemen ohne vertragliche Grundlage.
  • Kein Einsatz von KI für Entscheidungen über Bewerbungen, Beschäftigung oder Kreditwürdigkeit.

Maßnahmen zur KI-Kompetenz

Nach Artikel 4 der KI-Verordnung ergreifen wir folgende Maßnahmen:

  • Einweisung: Alle Personen, die in unserem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, werden vor dem Einsatz in Funktionsweise, Grenzen und typische Fehlerbilder der eingesetzten Werkzeuge eingewiesen.
  • Prüfpflicht: KI-Ergebnisse gelten als Entwurf. Fakten, Zahlen, Quellen und Code werden vor Verwendung überprüft.
  • Verantwortlichkeit: Für jeden veröffentlichten Inhalt trägt eine benannte Person die redaktionelle Verantwortung.
  • Dokumentation: Wir führen intern eine Übersicht der eingesetzten KI-Systeme sowie ein Protokoll der Einweisungen mit Datum.
  • Überprüfung: Diese Seite und die zugrundeliegende Übersicht werden mindestens jährlich sowie bei jeder Einführung eines neuen KI-Werkzeugs überprüft.

Fragen

Bei Fragen zu unserem Einsatz von KI erreichen Sie uns unter info@wunderlandmedia.de. Ergänzende Angaben zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.