Wir setzen KI-Werkzeuge in unserer täglichen Arbeit ein — für Recherche, Entwurfstexte, Bildmaterial und technische Analysen. Diese Seite beschreibt offen, wo das geschieht, wie wir damit umgehen und welche Maßnahmen wir ergreifen, um die KI-Kompetenz unseres Teams sicherzustellen.
Grundlage ist Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689), der seit dem 2. Februar 2025 gilt und von Anbietern wie Betreibern verlangt, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.
Wir sind Betreiber (deployer) von KI-Systemen Dritter. Wir entwickeln keine KI-Modelle und bringen keine generativen KI-Systeme in Verkehr.
Das bedeutet konkret: Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte nach Artikel 50 Absatz 2 liegt bei den Anbietern der eingesetzten Modelle, nicht bei uns. Unsere Pflichten sind die KI-Kompetenz nach Artikel 4 sowie — dort wo sie greift — die Offenlegung nach Artikel 50 Absatz 4.
Nach Artikel 4 der KI-Verordnung ergreifen wir folgende Maßnahmen:
Bei Fragen zu unserem Einsatz von KI erreichen Sie uns unter info@wunderlandmedia.de. Ergänzende Angaben zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.